So sehen die VBRS-Richtlinien für das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall (unter dem Titel «Unfallflucht bei Sachschaden») eine Busse ab 24 CHF 400.00 (VBRS-Richtlinien, S. 23) und für die einfache Verkehrsregelverletzung (etwa Nichtbeherrschen des Fahrzeugs oder Nichtwahren des ausreichenden Abstandes) eine solche ab CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 21). In Anwendung des Asperationsprinzips ist damit eine Busse von CHF 600.00 für die Übertretungen im Rahmen des Vorfalls vom 20. Oktober 2016 auszusprechen. Es ist sodann die rechtskräftige Busse gemäss