Die Vorinstanz hat das ihr bei der Strafzumessung zustehende weite Ermessen weder überschritten noch missbraucht. So sehen die VBRS-Richtlinien für das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall (unter dem Titel «Unfallflucht bei Sachschaden») eine Busse ab 24 CHF 400.00 (VBRS-Richtlinien, S. 23) und für die einfache Verkehrsregelverletzung (etwa Nichtbeherrschen des Fahrzeugs oder Nichtwahren des ausreichenden Abstandes) eine solche ab CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 21).