21. Übertretungen: Einfache Verkehrsregelverletzung und pflichtwidriges Verhalten nach Unfall (mehrfach) 21.1 Vorbemerkungen Für die Vorgehensweise bei der Bildung einer Gesamtbusse kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 29 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 148 f.). Zu beurteilen sind einerseits das pflichtwidrige Verhalten nach einem Unfall mit Sachschaden und die einfache Verkehrsregelverletzung vom 20. Oktober 2016.