Davon sind nun wiederum die rechtskräftig ausgesprochenen 25 Strafeinheiten gemäss Strafbefehl vom 24. März 2017 abzuziehen, so dass eine auszufällende (Zusatz-) Strafe von 22 Strafeinheiten resultiert. 20.4 Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3‘000.00. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten, kann der Tagessatz bis auf CHF 10.00 gesenkt werden.