20.3 Retrospektive Konkurrenz Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 24. März 2017 (für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit) zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Ansetzen einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 verurteilt (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung). Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland demnach 25 Strafeinheiten als angemessen erachtet.