Zudem ist es sein gutes Recht, sich innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zur Wehr zu setzen. Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu werten. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten – entgegen der Auffassung der Vorinstanz – neutral aus, weshalb es bei der Strafhöhe von 30 Strafeinheiten bleibt. 20.3 Retrospektive Konkurrenz