21 20.2.2 Täterkomponenten Der heute 90-jährige Beschuldigte verfügte bis zum Vorfall vom 20. Oktober 2016 grundsätzlich über einen guten automobilistischen Leumund, wobei dem sich in den Akten bedindlichen ADMAS-Auszug vom 5. Juli 2019 zu entnehmen ist, dass am 19. Dezember 2014 aus medizinischen Gründen eine Massnahme verfügt wurde (Art der Massnahme Code «81» Auflagen / Grund der Massnahme Code «09» Nichteignung [Krankheit/Gebrechen]; pag. 178). Weitere Informationen bezüglich der angeordneten Massnahme/n sind dem Auszug nicht zu entnehmen.