Bei einem bedeutenden Unfall oder krassen Fahrfehler werden 35 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 empfohlen (VBRS-Richtlinien S. 17). Im Rahmen der objektiven Tatkomponenten ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem hier zu beurteilenden Vorfall nicht mehr um einen Bagatellunfall handelt, allerdings wären auch noch wesentlich schlimmere Konstellationen denkbar, in welchen sich ein Verkehrsteilnehmer einer drohenden Massnahme entzieht. Die Kollision ging allerdings allein auf das Manöver des Beschuldigten zurück und ihr liegt ein nicht zu unterschätzender Fahrfehler zugrunde.