Er musste aufgrund dessen mit der Anordnung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, insbesondere mit einer Atemalkoholprobe rechnen, dies gilt im Übrigen auch für den völlig nüchternen Fahrzeuglenker. Dies umso mehr, als es sich – wie die Vorinstanz richtigerweise festgehalten hat – um eine eher speziell anmutende Kollision mit einem auf dem Fahrradstreifen fahrenden Elektromobil handelte, der Unfall nach dem 16 Mittag bzw. der Mittagspause geschah und der Beschuldigte ein Fahrzeuglenker fortgeschrittenen Alters ist.