Die Fahrbahn ist am Kollisionsort insgesamt rund 4.5 Meter breit, wobei rund 1.4 Meter auf den Fahrradstreifen entfallen. Der Beschuldigte wollte das mit einer Geschwindigkeit von ca. 10 km/h fahrende Elektromobil der Geschädigten überholen bzw. linksseitig daran vorbeifahren, wobei er dieses mit dem rechten Kotflügel seines Fahrzeugs hinten links touchierte. Daraus ergibt sich ohne Weiteres, dass der Beschuldigte den nötigen Abstand zum Elektromobil der geschädigten E.________ nicht einhielt (Art.