12 12.2 Subsumtion Wie das Beweisverfahren gezeigt hat, war der Beschuldigte am 20. Oktober 2016 gegen 14:20 Uhr in seinem Fahrzeug auf der F.________ (Strasse) unterwegs, wobei rechts von ihm die GeschÃĪdigte E.________ in ihrem Elektromobil der Marke K.________ auf dem Fahrradstreifen fuhr. Die Fahrbahn ist am Kollisionsort insgesamt rund 4.5 Meter breit, wobei rund 1.4 Meter auf den Fahrradstreifen entfallen.