11 III. Rechtliche Würdigung 11. Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zu den hier massgebenden Tatbeständen umfassend und korrekt dargestellt; es kann grundsätzlich darauf verwiesen werden (S. 16 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 135 ff.). Allfällige Ergänzungen und/oder Präzisierungen erfolgen direkt im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen. Diese erfolgen in der Reihenfolge der Geschehnisse.