___ bzw. G.________. Als der Beschuldigte an der Geschädigten in ihrem Elektromobil vorbeifahren bzw. sie überholen wollte, hielt er seitlich zu wenig Abstand und touchierte mit der rechten vorderen Fahrzeugseite (Kotflügel) das hintere Heck des Elektromobils, worauf dieses mit der rechten Vorderachse rechts auf den angrenzenden Rasenstreifen geschoben wurde. Der Beschuldigte fuhr ohne anzuhalten und sich um die Geschädigte zu kümmern weiter, obwohl er den Unfall mitbekommen hatte und an der roten Ampel der nächsten Kreuzung von der Zeugin G.________ auch darauf hingewiesen wurde.