__ an der Kreuzung darauf hingewiesen worden sei und diesen in der Folge habe reparieren lassen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Beschuldigte sowohl das Elektromobil (an sich) und den Unfall (so sprach er etwa von einem «Schlag» bzw. dass «die Frau mit den vorderen Rädern auf das Trottoir gefahren» sei) als auch die Kontaktaufnahme durch die Zeugin G.________ bewusst wahrgenommen hat. Es kann zwar nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass der Beschuldigte inhaltlich genau verstanden hat, was die Zeugin G.________ ihm an der Kreuzung gesagt hat.