___ bzw. G.________ geschilderten Ablauf überein. 10 Gesamthaft ist nach dem Gesagten festzuhalten, dass die Aussagen des Beschuldigten, mit welchen er den Unfallhergang bzw. den Grund für seine Wegfahrt beschreibt, nicht geglaubt werden können. So sind einerseits in seinen eigenen Aussagen zahlreiche Widersprüche und Unklarheiten zu erkennen (so will er zunächst etwa gar nichts mitbekommen haben), andererseits widersprechen seine Schilderungen auch den glaubhaften Aussagen der beiden Zeugen und der Geschädigten.