explizit zu Protokoll gab (vgl. pag. 13). Es habe auf einmal einen Ruck gegeben, da ein graues Fahrzeug mit der rechten vorderen Fahrzeugseite die hintere Seite ihres Elektromobils touchiert bzw. gerammt habe. Ihr Fahrzeug habe sich daraufhin quer gestellt (pag. 9). Dass sie auf dem Velostreifen gefahren sei und ein Auto in sie reingefahren sei, bestätigte die Geschädigte auch im Rahmen ihrer staatsanwaltlichen Einvernahme (pag. 56, Z. 41 f.).