zu berücksichtigen. Diese hat – wie bereits die Vorinstanz richtigerweise festgehalten hat – angesichts der Ausgangslage zwar ein gewisses Interesse am Ausgang des Verfahrens, sie ist jedoch nicht daran beteiligt (etwa als Straf- und/oder Zivilklägerin). Der am Elektromobil verursachte Schaden wurde sodann von der Versicherung bezahlt (pag. 57, Z. 63). Die Geschädigte gab noch vor Ort zu Protokoll, sie sei mit ihrem Elektromobil innerhalb des signalisierten Fahrradstreifens gefahren, was auch die Zeugin G.________ explizit zu Protokoll gab (vgl. pag.