___ bzw. G.________. Sie schilderten übereinstimmend, dass der Unfall vom Beschuldigten verursacht wurde bzw. er mit der rechten Vorderseite seines Wagens das Elektromobil der – auf dem Velostreifen fahrenden – Geschädigten touchiert hat. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug – zumindest teilweise – auf dem Fahrradstreifen gefahren ist. Schliesslich sind auch die Aussagen der Geschädigten E.________ zu berücksichtigen.