9 abzustellen. Zwar schilderte dieser – wie dies die Verteidigung richtigerweise vorbringt – den Ablauf des Geschehens etwas abweichend von seiner Ehefrau und Beifahrerin, dies scheint jedoch nicht aussergewöhnlich, zumal er am Steuer sass und entsprechend auch einen anderen Blickwinkel auf das Geschehen hatte bzw. sich ebenfalls auf den Strassenverkehr konzentrieren musste (so fuhr er – gemäss eigenen Angaben – doch immerhin mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h). Im Wesentlichen decken sich jedoch die Aussagen der (sich im gleichen Fahrzeug befindlichen) Zeugen I.________ bzw. G.___