Dass der auf dem grauen Fahrzeug des Beschuldigten ersichtliche Streifen rot ist, spricht denn auch klar für eine Kollision mit dem Elektromobil der Geschädigten, zumal dieses – gemäss Unfallprotokoll – ebenfalls rot ist (pag. 8). Unbeholfen scheint in diesem Zusammenhang die vom Beschuldigten gelieferte Erklärung, wonach er mit seinem Fahrzeug wahrscheinlich ein am Fahrzeug der Geschädigten befestigtes rotes Holzstück bzw. die Leiste berührt habe (pag. 100, Z. 19 f. und 35 ff.). Von einer roten Leiste bzw. einem roten Stück Holz sprach nämlich nur der Beschuldigte.