Auf der sich in den Akten befindlichen Fotografie ist sodann klar eine Kollisionsspur zu erkennen. Diese befand sich – gemäss Bestätigung der Polizei – auf der rechten Vorderseite (Kotflügel) des Personenwagens des Beschuldigten (pag. 18 f.). Dass der auf dem grauen Fahrzeug des Beschuldigten ersichtliche Streifen rot ist, spricht denn auch klar für eine Kollision mit dem Elektromobil der Geschädigten, zumal dieses – gemäss Unfallprotokoll – ebenfalls rot ist (pag.