Er habe bar bezahlt und habe keine Quittung (pag. 11). Später gab er demgegenüber zu Protokoll, dass er bei dem Ort, wo der Unfall gewesen sei, auf der rechten Seite einen Schlag gehört habe. Er habe gedacht der Schlag sei von dem Platten gekommen (pag. 33, Z. 37 ff.). Sodann vermochte der Beschuldigte auf einmal relativ genaue Angaben zum angeblichen Unfallhergang zu machen, etwa dass «die Frau mit den vorderen Rädern auf das Trottoir gefahren» sei (pag. 33, Z. 46 f.) oder dass die Geschädigte ein Stück rotes Holz bzw. eine Leiste aus Holz an ihrem Wagen gehabt habe.