101, Z. 2), er nicht betrunken gewesen sei (pag. 36, Z. 88) und er noch gut Autofahren könne (pag. 35, Z. 119; pag. 101, Z. 18 f.; pag. 101, Z. 38) bzw. Erfahrung habe (pag. 101, Z. 2; pag. 102 Z. 8 f.). Das Fehlverhalten wies er von Beginn weg von sich und beschuldigte die geschädigte E.________ («Zu diesem Unglück, nicht Unfall, muss man sagen, es war die Schuld der Frau», pag. 100, Z. 17; «Die Beule ist wahrscheinlich davon, weil die Frau mit dem Wägeli aufs Trottoir gefahren ist.», pag. 100, Z. 38 f.; «Hatte die überhaupt mal einen Führerausweis?», pag. 102, Z. 9 f.).