Diesem ist zu entnehmen, dass die an der Unfallstelle eingetroffenen Polizisten das Elektromobil der Geschädigten auf dem Velostreifen aufgefunden hätten, wobei sich das rechte Vorderrad auf dem rechten Rasenstreifen befunden habe. Die Geschädigte sei vor Ort befragt worden, der Beschuldigte habe aufgrund der Angaben der Auskunftspersonen ermittelt und am 21. Oktober 2016 zum Unfallhergang befragt werden können. Der angefertigten Unfallskizze ist sodann zu entnehmen, dass die Strasse an besagter Unfallstelle eine Breite von insgesamt 4.51 Meter (inkl. Fahrradstreifen, ansonsten 3.10 Meter) aufweist (pag. 6).