sowie des Beschuldigten gegenüber der Polizei (aufgenommen in den Unfallaufnahmeprotokollen bzw. Zusatzblättern [pag. 9; ;pag. 11; pag. 13 f.]) sowie die Einvernahmen des Beschuldigten (am 12. September 2017 bei der Staatsanwaltschaft und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. August 2018 [pag. 32 ff.; pag. 100 ff.]) und die staatsanwaltlichen Einvernahmen vom 8. Februar 2018 der Zeugen G.________ (pag. 47 ff.), I.________ (pag. 51 ff.) und der Geschädigten E.________ (pag. 55 ff.) vor.