4. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden am 5. Juli 2019 ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 177) sowie ein aktueller ADMAS-Auszug (pag. 178) über den Beschuldigten eingeholt. Die Akten des Verfahrens BM 17 6883/PEN 17 558 sowie der Anzeigerapport vom 25. Januar 2017 (pag. 202 ff.) und der Strafbefehl vom 24. März 2017 (pag. 212 f.) liegen der Kammer ebenfalls vor (vgl. Beweisanträge der Generalstaatsanwaltschaft; Ziff. 2 hiervor).