1. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. März 2017. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. 2. Zu einer Busse von CHF 670.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf 7 Tage festzusetzen. 3. Die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz seien dem Berufungsführer aufzuerlegen.