Mit Verfügung vom 5. Juli 2019 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet, der Beschuldigte zur Einreichung einer Berufungsbegründung innert angesetzter Frist aufgefordert und die vorgesehene Zusammensetzung des Spruchkörpers bekannt gegeben (pag. 175 f.). Nach zweimalig erstreckter Frist ging die Berufungsbegründung des Beschuldigten vom 2. Oktober 2019 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.