Ziff. 2), unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (ebenfalls als Zusatzstrafe zum Urteil vom 24. März 2017; Ziff. 4). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf 4 Tage festgesetzt. Weiter wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 6‘330.60 auferlegt (Gebühren von CHF 1‘800.00 und Auslagen [inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung] von CHF 4‘530.60). Rechtsanwältin B.________ wurde eine amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 4‘350.60 zugesprochen.