durch einfache Verkehrsregelverletzung (unvorsichtiges Überholen eines Behindertenfahrzeugs mit Unfallfolgen, Sachschaden), Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit (recte: Fahrunfähigkeit) und pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall schuldig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 480.00 (als Zusatzstrafe zum Urteil vom 24. März 2017; Ziff.