1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 29. August 2018 (pag. 109 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen am 20. Oktober 2017 (recte: 20. Oktober 2016) mit dem Personenwagen C.________ durch einfache Verkehrsregelverletzung (unvorsichtiges Überholen eines Behindertenfahrzeugs mit Unfallfolgen, Sachschaden), Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit (recte: Fahrunfähigkeit) und pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall schuldig erklärt.