Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. Februar 2019 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit die Strafverfahren gegen A.________ wegen grober Verkehrsregelverletzung, sowie wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, beides angeblich begangen am 23. Dezember 2010 in Lausanne, eingestellt wurden; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt des Angriffs, begangen am 22. August 2010 in Bern (Bahnhofplatz)