für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten, gestützt auf die als angemessen erachtete Honorarnote vom 4. Dezember 2019 (pag. 1168 ff.), mit CHF 4‘886.80 entschädigt. Fürsprecher B.________ verzichtete auf die Geltendmachung des vollen Honorars für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die in oberer Instanz für die amtliche Verteidigung durch Fürsprecher B.________ ausgerichtete Entschädigung von CHF 4‘886.80 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.