Ein längerer Spitalaufenthalt war mithin nicht erforderlich. Rund 1 Woche nach dem Ereignis bestimmte der Vorfall das Handeln des Zivilklägers 2 dahingehend, dass er sich nicht mehr traute, in den Ausgang zu gehen («Momentan bin ich noch nicht bereit in den Ausgang zu gehen, da ich befürchte, dass sich ein solcher Vorfall nochmals ereignen könnte», pag. 607 Z. 17 f.). Am 22. März 2011 fühlte er sich viel besser, es sei ja fast ein Jahr vergangen (pag. 620 Z. 53). Gemäss Aussage vom 1. Februar 2019 hatte der Vorfall keinen speziellen Einfluss auf sein seitheriges Leben, jedoch kämen die Bilder manchmal wieder hoch (pag. 989 Z. 20 ff.).