acht Monate nach dem fraglichen Ereignis beschriebenen psychischen Nachwirkungen erscheinen der Kammer angesichts des rücksichtslosen Vorgehens der Beteiligten (Tritte in das Gesicht des am Boden liegenden, wehrlosen und zeitweise gar bewusstlosen Opfers) nachvollziehbar. Zwecks Versorgung der Augenbodenhöhlenfraktur und der Fraktur des Sinus maxillares wurde der Zivilkläger 1 von der Notfallaufnahme des Inselspitals Bern in die Klinik für Schädel-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Inselspitals Bern verlegt (pag. 250).