Opfer fiel zwei Mal zu Boden. Disloziert Jochbeinfraktur links mit Beteiligung des Orbitalbodens sowie Fraktur der Kieferhöhle mit Beteiligung der Hinterwand. Notfallmässige Operation. Während 17 tagen arbeitsunfähig. Fünf ambulante Untersuchungen. Nachfolgeoperation. Sichtbare Narbe am Oberlied des linken Auges sowie gelegentliche Kopfschmerzen bei Wetterwechseln. Angst. Reduktion der Genugtuung wegen Selbstverschuldens (Einlassen auf Wortgefecht und Schubserei mit Täter; HÜTTE/LANDOLT, S. 291, Urteil 768). - CHF 2‘000.00: Mehrere Faustschläge resp. Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht. Nicht dislozierte Nasenbein- und Nasenseptumfraktur.