29 nützlich sein (Urteil des Bundesgerichts 6B_1087/2017 vom 18. Januar 2018 E. 1.2). Für die Beurteilung der vorliegend geltend gemachten Genugtuungsansprüche zieht die Kammer insbesondere folgende Vergleichsfälle heran: - CHF 500.00: Täter wirft Opfer zu Boden und gibt ihm einen Tritt ins Gesicht. Opfer erleidet Schädelhirntraume und Wunden. Reduktion um zwei Drittel wegen Selbstverschuldens (aggressives Verhalten vor der Tat; HÜTTE/LANDOLT, S. 273, Urteil 617). - CHF 800.00: Mann schlägt Ex-Freundin spitalreif.