15.6.3 hiernach). 15.6.3 Fazit Infolge der Verjährungsnähe sowie aufgrund der unverhältnismässig langen Gesamtverfahrensdauer und der Verletzung des Beschleunigungsgebots rechtfertigt sich insgesamt eine erhebliche Strafminderung um 80 Tagessätze, also um mehr als die Hälfte, womit eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen resultiert.