6. Oktober 2017). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 28. Januar 2019 statt. Die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Anklageschrift bei der Vorinstanz und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erscheint angesichts der notwendigen Organisation der Verhandlung (Terminabsprache mit Parteien) sowie der erforderlichen Vorbereitungen durch das Gericht (Aktenstudium und Abklärungen) angebracht. Die benötigte Dauer von knapp drei Monaten für die Erstellung der Urteilsbegründung (datierend vom 17. April 2019) ist ebenfalls gerechtfertigt.