1098 f.) ist der Beschuldigte der Polizei Lausanne zudem wegen zahlreichen Anzeigen betreffend Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) sowie wegen Interventionen bei Schlägereien und aggressivem Verhalten bekannt. Der Beschuldigte verfügt über keinen Lehrabschluss. Zwischen 2012 und 2016 arbeitete er im Unternehmen seines Vaters. Im Jahr 2016 gründete der Beschuldigte ein eigenes Abbruchunternehmen, welches anfangs 2019 Konkurs anmeldete; in diesem Zusammenhang hat er Schulden in der Höhe von CHF 15‘000.00.