15. Strafe für den Schuldspruch wegen Angriffs 15.1 Objektive Tatschwere Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand 1. Januar 2019) sehen für den Referenzsachverhalt 90 Strafeinheiten vor. Diesem liegt ein nächtlicher Überfall ohne Einsatz von gefährlichen Gegenständen oder Waffen zugrunde, bei welchem bis zu drei Täter zwei vom Ausgang heimkehrende Personen angreifen, mit dem Ziel, einfach dreinzuschlagen.