Für die allgemeinen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1058). 10.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis ereignete sich am 22. August 2010 beim Bahnhofplatz (unter der Laube beim Schweizerhof resp. beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) eine von einigen Männern aus Lausanne (darunter der Beschuldigte) ausgehende tätliche Auseinandersetzung. Konkret verfolgten der Beschuldigte und seine Kollegen die sich vom Burger King entfernenden resp. fliehenden Zivilkläger 1 und 2