hatten fliehen können. Die erste Auseinandersetzung war also beendet. Entgegen den Ausführungen des Verteidigers (pag. 1115 ff.) kam es somit zu einem Handlungsunterbruch und die beiden Auseinandersetzungen gingen nicht unmittelbar ineinander über. Die Auseinandersetzung beim Burger King und diejenige beim Bahnhofplatz (unter der Laube beim Schweizerhof und beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) erscheinen bei objektiver Betrachtung nicht als einheitliches und zusammengehörendes Geschehen. Die beiden Vorfälle lassen sich klar in zwei Tatgeschehen – (1) Auseinandersetzung beim Burger King und (2)