Auch mussten die Männer aus Lausanne die Zivilkläger nach einhelligen Aussagen erst noch suchen resp. wiederfinden, bevor es zur erneuten Auseinandersetzung kam (beispielhaft: K.________, pag. 336 Z. 2 ff., O.________, pag. 377 Z. 15 ff.; F.________, pag. 472 Z. 43 f. und pag. 487 Z. 209 ff.). Die erste Auseinandersetzung ereignete sich beim Burger King, die zweite beim Bahnhofplatz (unter der Laube beim Schweizerhof und beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche). Die Distanz zwischen den beiden Tatorten beträgt gemäss Google Maps rund 170 Meter.