19 9.3 Subsumtion Vorliegend fanden die erste und die zweite Auseinandersetzung zwar an demselben Abend, jedoch nicht unmittelbar nacheinander statt. So hatten die Zivilkläger genügend Zeit, Passanten anzusprechen (pag. 627 Z. 17 ff. und pag. 635 Z. 83 f.) resp. einen Kollegen anzurufen (pag. 604 Z. 49 und pag. 609 Z. 3 ff.) bevor sie von den Männern aus Lausanne verfolgt und abermals angegriffen wurden. Auch mussten die Männer aus Lausanne die Zivilkläger nach einhelligen Aussagen erst noch suchen resp.