8.4 Beweisfazit Zusammenfassend ist damit erstellt, dass der Beschuldigte dem Zivilkläger 1 bei der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz (beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) mit dem rechten Fuss von oben herab einigermassen heftig ins Gesicht trat und den Zivilkläger 1 dabei mit dem rechten hinteren Schuhabsatz unmittelbar unterhalb des linken Auges verletzte. Der angeklagte Sachverhalt gilt somit als erwiesen. III. Rechtliche Würdigung