deutlich ausgefallen. Vielmehr wäre eine seitliche Berührung mit der Fussspitze (und nicht von oben herab mit dem rechten Schuhabsatz mitten in das Gesicht des Zivilklägers 1) zu erwarten gewesen. Zum anderen sprechen das Verletzungsbild und der anhand des morphometrischen Gutachtens rekonstruierte Tritt (Tritt mit dem rechten Schuhabsatz von oben herab) dafür, dass die Verletzung/Schuhabdruckspur im Rahmen der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz entstand. So befindet sich die Schuhabdruckspur unmittelbar unterhalb des linken Auges des Zivilklägers 1 (siehe Fotodokumentation auf pag.