16 Auseinandersetzung beim Burger King mit Fusstritten am Kopf verletzt wurde, ist nach Ansicht der Kammer – in Übereinstimmung der Vorinstanz (S. 20 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung, pag. 1056 f.) – in Würdigung der Gesamtumstände davon auszugehen, dass der Beschuldigte die fragliche Verletzung unterhalb des linken Auges dem Zivilkläger 1 im Rahmen der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz (beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) zufügte und nicht schon bei Auseinandersetzung beim Burger King.