Hätte sich der Beschuldigte effektiv nach der Auseinandersetzung beim Burger King zum Auto begeben, hätte er diesen Weg aller Wahrscheinlichkeit zumindest minimal beschreiben können. Weiter ist kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte die Auseinandersetzung – notabene als einziger der Männer aus Lausanne – frühzeitig verliess. Lebensnaher ist vielmehr, dass er (in Übereinstimmung mit den Aussagen von F.________ und O.________) auch bei der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz (beim Toilettenhäuschen hinter der Heiliggeistkirche) vor Ort war. Zusammenfassend ist gestützt auf die insoweit glaubhaften Aussagen von F.__