Diese Aussagen sind aus Sicht der Kammer wenig glaubhaft. Sie widersprechen den späteren Äusserungen von F.________, mit welchem sich der Beschuldigte zum Fahrzeug begeben haben will, wie auch den Aussagen von O.________, wonach der Beschuldigte an der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz beteiligt gewesen sei. Fast alle Männer aus Lausanne scheinen (zumindest in der ersten Einvernahme) als Schutzbehauptung vorzubringen, nicht an der Auseinandersetzung beim Bahnhofplatz beteiligt gewesen zu sein, sondern beim Fahrzeug auf die Kollegen gewartet resp. erst nachträglich von der Auseinandersetzung erfahren zu haben. Neben dem Beschuldigten brachten dies anfangs auch K.___